Klageverfahren

Kernstück des gesamten Zivilprozesses ist die Klage. Die Verbindung mehrerer prozessualer Ansprüche gegen einen bestimmten Beklagten ist zulässig, wenn für sämtliche Ansprüche das Prozeßgericht zuständig ist und dieselbe Prozeßart zulässig ist.

Die Erhebung der Klage geschieht in zwei unterschiedlichen Schritten: Einreichung der Klageschrift bei Gericht und Zustellung der Klage an den Beklag­ten. Mit Eingang der Klageschrift bei Gericht ist der Rechtsstreit anhängig. Mit erfolgter Zustellung der Klage an den Beklagten gilt die Klage als erhoben der Rechtsstreit wird dadurch rechtshängig (§§253,261 ZPO). Die Klageschrift muß zwingend folgenden Inhalt haben: Bezeichnung der Parteien und des Gerichts, bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs, Ankündigung eines bestimmten Antrags, eigenhändige Unterschrift.

Ablauf der mündlichen Verhandlung

Zunächst wird die Sache aufgerufen, der Vorsitzende eröffhet die Verhand­lung und leitet sie (§§220, 136 ZPO).

Das Gericht muß in den Sach- und Streitstand einführen, die Sache erschöpfend erörtern, die erschienenen Parteien persönlich hören, auf die rechtlich erheblichen Gesichtspunkte hinweisen, darauf hinwirken, daß die Parteien sich über alle erheblichen Tatsachen vollstandig erklären und sachdienliche Anträge stellen, auf eine gütliche Beilegung des Rechtssfreits durch Prozeßvergleich bedacht sein. Gegebenenfalls erfolgt im Anschluß daran eine Beweisaufahme. Ist der Rechtsstreit zur Entscheidung reif, kann im selben Termin oder in einem kurzfristig anzuberaumenden Verkündungstermin ein Urteil verkündet werden.

Rechtshängigkeit: Ist ein prozessualer Anspruch in einem Urteilsverfahren anhängig, spricht man von Rechtshängigkeit. Sie trifft ein mit der Zustellung der Klage an den Beklagten und endet mit dem rechtskräftigen Abschluß eines Prozesses. Materielle Wirkungen der Rechtshängigkeit sind: Die Rechtshängigkeit unterbricht die Verjährung materiellrechtlicher Ansprüche, hat teilweise Haftungsverschärfungen zur Folge. Prozessuale Wirkungen der Rechtshanäigkeit sind: Eine nachfolgende Klage mit demselben Streitgegenstand ist während der Rechtshängigkeit der ersten Klage unzulässig, eine einmal begründete Zuständigkeit des Gerichts bleibt auch dann bestehen, wenn sich Umstände der Zuständigkeit nach Eintritt der Rechtshängigkeit verändem.

Vokabeln

1. Klage f  -,-n - иск; eine Klage erheben, einreichen - предъявить;

zustellen (an, Akk) - официально вручить;

abweisen - отказать в искe;

der Klage stattgeben - удовлетворить иск ;

anhängig machen - передать иск в суд

2. Klageschrift f - исковое заявление

Klageschrift einreichen - подать исковое заявление

Klageverfahren n - исковое производство

3. Kläger  m - истец / Beklagte m sub - ответчик

4. Anspruch m -s, Ansprüche (auf, Akk). - право требования, претензия

einen Anspruch erheben, geltend machen - предъявить, aufgeben -отказаться от претензии

5. rechtshängig adj - принятый к судебному производству

6. Antrag  m -s, -e - заявление, ходатайство

einen Antrag (beim Gericht) stellen - возбудить;

ablehnen, zurückweisen - отклонить;

dem Antrag stattgeben - удовлетворить ходатайство

7. Sache f-,-n - (судебное) дело;

eine Sache bei Gericht anhängig machen - передать дело в суд;

behandein -, рассматривать;

an das zuständige Gericht verweisen - передать в надлежащий суд

8. Sachverhalt m — обстоятельства дела

den Sachverhalt klären - выяснить; ermitteln, erforschen - исследовать;

feststellen - установить обстоятельства дела

9. Verhandlung f - разбирательство, слушание дела

die Verhandlung eröffnen – открыть / schließen - закрыть слушание

10. Partei f  -,-n - сторона

11. erheblich adj - значимый (der Standpunkt)

rechtlich erheblich, rechtserheblich - юридически значимый

vgl. rechtskräftig adj - имеющий законную силу

12. gegebenenfalls adv (Abk. ggfs) - при известных условиях, при необходимости

13. Beweisaufnahme f - судебное следствие, сбор доказательств

14. Termin m - 1) срок. дата; 2) заседание суда, слушание дела

Haupttermin m - судебное заседание

15. Beilegung  f - улаживание (eines Streits)

gütliche Beilegung - мировое соглашение

16. Einigung f - соглашение, примирение

die Einigung herbeiführen, erreichen, sich einigen - достигнуть примирения

17. Anordnung f - распоряжение, приказание, предписание, назначение

Texterläuterungen

1. Prozeßvergleich m - /судебная/ мировая сделка, примирение сторон

2. Haftungsverschärfung f - усиление ответственности

Übungen zum Text

ÜBUNG 1.  Beantworten Sie die folgenden Fragen.

1. Welchen Inhalt muß die Klageschrift haben?

2. Von wem wird die Verhandlung geleitet?              .

3. Von wem und wie werden die Sachanträge begründet?

4. Worauf muß das Gericht bedacht sein?

5. Wann wird das Urteil verkündet?

6. Welche Wirkungen hat die Rechtshängigkeit?

ÜBUNG 2.  Übersetzen Sie den Text 2 schriftlich.

ÜBUNG 3. Lernen Sie die folgenden Wortguppen. Bilden Sie Sätze.

eine Klage erheben; die Verhandlung leiten; einen Anspruch geltend machen; dem Antrag stattgeben; an das zuständige Gericht verweisen; den Sachverhalt ermittein; auf eine gütliche Beilegung des Streits bedacht sein; den Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen; den Termin versäumen; das Urteil verkünden; die Verjährung des Anspruchs unterbrechen

ÜBUNG 4.  Übersetzen Sie die folgenden Wortguppen. Prüfen Sie Ihre Kenntnisse.

предъявить иск; вести разбирательство; заявить претензию; удовлетворить ходатайство; передать в соответствующий суд; исследовать обстоятельства дела, стремиться к мирному урегулированию спора; назначить дело к слу­шанию; не явиться в суд; огласить решение; прервать течение срока давнос­ти по претензии

ÜBUNG 5.  Ergänzen Sie die folgenden Sätze. Verwenden Sie die Wortgruppen der Übung 3.

1. Es ist anzunehmen, daß... - можно предположить, что...

2. Es ist damit zu rechnen, daß... - можно ожидать, что...

3. Dabei ist nicht auszuschließen,daß... - При том не исключено, что...

ÜBUNG 6.  Übersetzen Sie die folgenden Wortgruppen. Beachten Sie die fettgedruckten Substantive.

eine Ausnahme bilden, die Vornahme von Rechtsgeschäften; die Abgabe und Entgegenahme von Willenserklärungen; mit der Kenntnisnahme des Empfängers rechnen; die Einnahmen der Aktiengesellschaften; die Аufnahme der Tätigkeit emer Gesellschaft; die Übernahme der Aktien durch die Gründer

GRAMMATIK. ÜBERSETZUNGSREGELN

haben... zu + Infinitiv, sein.. .zu + Infinitiv

Конструкция haben... zu + Infinitiv имеет активное значение и перево­дится „должен что-либо сделать", например:

Das Gericht hat den Zeugen zu laden. - Суд должен вызвать свидетеля.

Конструкция sein... zu + Infinitiv имеет пассивное значение и перево­дится „что-либо должно быть сделано", например:

Der Sachverständige ist zur mündlichen Verhandlung zu laden. - Эксперт должен быть вызван на слушание дела.

В некоторых случаях, обычно в сочетании с nicht, kaum, leicht, nur эта конструкция имеет пассивное значение возможности и переводится „что-либо может быть сделано", например:

Der Zeuge ist kaum zu laden, erwohntweit. - Свидетеля вряд ли можно вызвать, он живет далеко.

ÜBUNG 1.  Übersetzen Sie die folgenden Sätze.

1. Das Gericht hat den für die Lösung des Streitfalles erheblichen Sachver­halt zu klären. 2. Das Gericht hat die Beteiligten aufzufordern, zum Termin der mündlichen Verhandlung zu erscheinen. 3. Die Entscheidung ist aufzuheben und an das Amtsgericht zur nochmaligen Verhandlung zurückzuverweisen. 4. Die Entscheidung ist nur mit einem zulässigen Mittel anzufechten. 5. Das zweitinstanzliche Gericht hat die Entscheidung des Amtsgerichtes zu Überprüfen. 6. Die Prozeßparteien, Zeugen und Sachverständige sind auf die Folgen des unentschuldigten Fernbleibens hinzuwesen.

ÜBUNG 2.  Übersehen Sie die folgenden Sätze.

1. Суд должен провести разбирательство по делу. 2. Амтсгерихт дол­жен вынести решение по этому делу. 3. Это решение земельного суда долж­но быть отменено. 4. Иск может быть предъявлен только в течение предпи­санного срока. 5. В решении суда должен быть указан предмет спора. 6. Это решение должно быть возвращено в суд первой инстанции для повторного рассмотрения.

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